Leistungsabgrenzung
Vertragsbestandteile und Abgrenzung der Leistungen der topometric Engineering GmbH
Geltungsbereich
Die nachfolgende Leistungsabgrenzung gilt ausschließlich für Anlagenbau-, Automatisierungs- und Integrationsprojekte der topometric Engineering GmbH.
Reine messtechnische Dienstleistungen, Messaufträge, Programmier-, Analyse-, Schulungs- oder Beratungsleistungen sind hiervon ausgenommen. Für diese Leistungen gelten die jeweiligen Angebots- und Leistungsbeschreibungen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der topometric Engineering GmbH finden auf sämtliche Lieferungen und Leistungen Anwendung. Sofern im Rahmen der Leistungserbringung Beschaffungen, Fremdleistungen oder Nachunternehmerleistungen erforderlich sind, gelten ergänzend die jeweils gültigen Einkaufsbedingungen der topometric Engineering GmbH gegenüber den entsprechenden Lieferanten und Auftragnehmern.
1. Transport und Einbringung
Der innerbetriebliche Transport, die Einbringung sowie die Bereitstellung geeigneter Hebe- und Transportmittel am Einsatzort erfolgen durch den Auftraggeber. Grundlage hierfür ist die Lieferbedingung EXW (Ex Works) gemäß Incoterms®.
Der Auftraggeber stellt insbesondere geeignete Flurförderzeuge, Hebezeuge sowie die erforderlichen Bedienpersonen zur Verfügung.
2. Bauliche und örtliche Voraussetzungen
Für die Installation und den Betrieb der Anlage werden geeignete bauliche Voraussetzungen vorausgesetzt.
Insbesondere sind durch den Auftraggeber sicherzustellen:
- uneingeschränkte Zugänglichkeit und Baufreiheit im Installationsbereich,
- ausreichende Tragfähigkeit und Festigkeit des Untergrunds,
- ungerissener und unbeschichteter Betonboden,
- Betonqualität mindestens C20/25 gemäß DIN EN 206 und DIN 1045,
- Mindeststärke der Bodenplatte von 200 mm,
- maximale Ebenheitsabweichung von 10 mm innerhalb des gesamten Anlagenbereichs,
- ausreichende Schwingungsdämpfung bzw. Schwingungsentkopplung.
Kalkulationsgrundlage ist ein Standard-Industrieboden aus unbewehrtem Stahlfaserbeton. Eventuell erforderliche Zusatzmaßnahmen infolge abweichender Bodenverhältnisse, beispielsweise Bewehrungsstahl, Fundamentsanierungen oder zusätzliche Verankerungslösungen, sind nicht Bestandteil dieses Angebots und werden gesondert berechnet.
Gebäudedehnungsfugen innerhalb des Anlagenbereichs sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Sie dürfen insbesondere nicht im Bereich von Verankerungspunkten oder unter tragenden Anlagenkomponenten verlaufen.
Erforderliche bauliche Maßnahmen sowie die Bereitstellung aller Medienanschlüsse, insbesondere Strom, Druckluft, Vakuum, Netzwerk- und Kommunikationsanschlüsse, erfolgen bauseits durch den Auftraggeber bis zu den definierten Übergabepunkten gemäß Projektplanung.
3. Mess- und Umgebungsbedingungen
Dieses Angebot beinhaltet keine Maßnahmen zur Ausführung oder Klassifizierung eines Messraums gemäß VDI/VDE 2627.
Einflüsse aus der Produktionsumgebung, insbesondere Temperaturänderungen, Verschmutzungen, Staub, Schwingungen, Luftbewegungen oder wechselnde Lichtverhältnisse, können die Messgenauigkeit und Reproduzierbarkeit beeinflussen.
Zur Minimierung von Umgebungslichteinflüssen wird empfohlen, die Beleuchtung im Bereich der Messzelle separat schaltbar auszuführen.
Die Funktionalität und Leistungsfähigkeit der Messprogramme basiert auf den zur Angebots- und Projekterstellung bereitgestellten Bauteilinformationen und Merkmaldefinitionen. Änderungen an Bauteilgeometrie, Oberflächenbeschaffenheit, Materialeigenschaften oder Merkmalsanforderungen können Anpassungen der Messprogramme erforderlich machen.
Angegebene Messzeiten stellen Erfahrungswerte beziehungsweise projektspezifische Abschätzungen dar. Tatsächliche Messzeiten können in Abhängigkeit von Bauteilbeschaffenheit, Merkmalsumfang, erforderlichen Hilfsmitteln sowie Qualitätsanforderungen abweichen.
Die Auslegung des angebotenen Messsystems erfolgt auf Basis der vom Auftraggeber definierten Messaufgabe. Eine Eignung für zukünftige oder zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht bekannte Anforderungen ist nicht Gegenstand dieses Angebots.
4. Änderungen, Zusatzleistungen und nicht beeinflussbare Umstände
Wartezeiten, Unterbrechungen oder Verzögerungen, die nicht durch den Auftragnehmer verursacht werden, werden nach tatsächlichem Aufwand gemäß den zum Leistungszeitpunkt gültigen Verrechnungssätzen berechnet.
Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Leistungen sowie nachträgliche Anpassungen aufgrund geänderter Anforderungen des Auftraggebers sind nicht Bestandteil dieses Angebots und werden gesondert angeboten bzw. abgerechnet.
Werden technische Randbedingungen, Spezifikationen oder Anforderungen nach Angebotsabgabe oder Auftragserteilung geändert oder bei Inbetriebnahme nicht eingehalten, behält sich der Auftragnehmer Anpassungen hinsichtlich Preis, Liefertermin und Leistungsumfang vor.
Bis zur dokumentierten Inbetriebnahme, Einweisung und Übergabe darf die Anlage ausschließlich durch den Auftragnehmer oder von ihm autorisierte Personen betrieben werden. Für Schäden, die aus einer unautorisierten Nutzung oder unsachgemäßen Bedienung entstehen, haftet der Auftraggeber.
Mit erfolgter Endabnahme gelten die im Angebot enthaltenen Leistungen als vollständig erbracht. Darüber hinausgehende Leistungen, insbesondere Support-, Anpassungs-, Optimierungs- oder Wartungsleistungen, sind gesondert zu beauftragen und werden entsprechend vergütet.
5. topometric Standard
Sofern keine kundenspezifischen Vorgaben vereinbart werden, erfolgt die Ausführung der Anlage nach den jeweils gültigen topometric Standards.
Dies umfasst insbesondere:
- Farbgebung der Anlagenkomponenten,
- Aufbau und Ausführung der elektrischen Steuerung,
- Hard- und Software des Bedien- und Steuerungskonzepts,
- Dokumentationsstruktur und Kennzeichnungssystematik.
Die Integration vom Auftraggeber bereitgestellter Komponenten ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch einer technischen Prüfung und erfolgt gegebenenfalls unter Berücksichtigung eines entsprechenden Generalunternehmerzuschlags.
6. Dokumentation und Termine
Die technische Dokumentation wird standardmäßig in deutscher Sprache bereitgestellt.
Ein Projekt- und Terminplan wird nach Auftragserteilung erstellt. Terminangaben basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bekannten Rahmenbedingungen sowie den Lieferzeiten relevanter Komponenten.
Der endgültige Liefertermin steht insbesondere unter dem Vorbehalt der fristgerechten Verfügbarkeit von Langläufer- und Fremdkomponenten.
7. Gewährleistung
Sofern im Angebot oder in einzelnen Positionen nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab betriebsbereiter Übergabe der Anlage.
Voraussetzung für die Gewährleistung ist die bestimmungsgemäße Nutzung der gelieferten Anlage entsprechend der bereitgestellten Dokumentation und Bedienhinweise.
Die Gewährleistung umfasst die Nachbesserung oder den Austausch nachweislich mangelhafter Liefer- oder Leistungsbestandteile.
Nicht Bestandteil der Gewährleistung sind:
- Montage- und Demontagekosten,
- Reise- und Transportkosten,
- Verschleißteile,
- Schäden infolge unsachgemäßer Bedienung, äußerer Einflüsse oder Eingriffe durch Dritte,
- vom Auftraggeber beigestellte Komponenten.
Für beigestellte Komponenten übernimmt topometric Engineering GmbH keine Gewährleistung.
Ergänzend zu dieser Leistungsabgrenzung gelten unsere AGB sowie die Einkaufsbedingungen.